Wie ist der Ablauf in der Praxis?

Worauf kann ich mich einrichten?

 

Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Keine Wartezimmer-Praxis. Wenn Sie zum vereinbarten Termin erscheinen, gibt es keine Wartezeit. Sie kommen an, können sich bei Bedarf frisch machen, nehmen im Arbeitsraum platz und haben einige Minuten für sich, um anzukommen bevor wir dann mit der gemeinsamen Arbeit beginnen.

 

Wasser zu Ihrer Erfrischung ist immer am Platz vorhanden. Gerne bekommen Sie auch ein Heißgetränk. (Tee/ Kaffee)

 

Wünschenswerterweise findet Ihr Termin immer am gleichen Wochentag zur gleichen Stunde statt. Aus organisatorischen Gründen werden nötigenfalls Termine für die kommenden vier bis acht Wochen vorgeplant. So ergibt sich ein für beide Seiten gut planbares und verbindliches Termin-System. 

 

Beachten Sie bitte: Auch wenn es gut gemeint ist, kommen Sie nicht früher als ausgemacht zum Termin. Kommen Sie bitte passend zur vereinbarten Terminzeit.

So stören Sie nicht ungewollt die Behandlung ihres Vorgängers und es bleibt Ruhe und Raum für die Beratung und Verabschiedung des Klienten, der vor Ihnen da ist.

 

Sollten Sie eher vor Ort sein, nutzen Sie die Gelegenheit vielleicht noch für einen kleinen entspannenden Spaziergang oder eine kleine Pause in einem Café, um sich in Ruhe auf die kommende Therapiestunde einzustimmen.

 

 

Wie wird mit Terminabsagen umgegangen? 

 

Bis 48 Stunden vorher können Sie einen Termin absagen. 

Absagen sollten die Ausnahme sein, um den Therapieprozess nicht auszubremsen.

 

Bei Absagen innerhalb 48 Stunden vor dem Termin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der vereinbarten Termin-Buchung berechnet. Der Absagegrund hat keinen Einfluss auf diese Regelung.

 

Warum ist das so? Die/ der HP-Psychotherapeut/in betreibt eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Psychotherapeutische Behandlungen werden über einen längeren Zeitraum mit festgelegter Behandlungsdauer durchgeführt. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden und stellen einen wirtschaftlichen Ausfall dar. Der Gesetzgeber unterstützt die Ausfallregelung. 

 

Die Ausfallhonorar-Regelung ist Teil der Beratungs- bzw. Therapievereinbarung.